Fachübersetzungen auf Fuerteventura, Kanaren
  • Home
  • Leistungen
  • Dolmetschen
  • Preise
  • Über mich
  • FAQ
  • Kontakt
  • Blog
6. Januar 2023

Autoimport auf die Kanaren

Autoimport auf die Kanaren
6. Januar 2023

Autoimport auf die Kanaren

Zugegeben: Der Autoimport auf die Kanaren ist kein leichter Behördengang. Der Prozess besteht aus einer Vielzahl von einzelnen Schritten, die aufeinander aufbauen und viel Geduld und Zeit benötigen.

Du planst gerade deine Auswanderung auf die Kanarischen Inseln und möchtest dein Fahrzeug mitnehmen? Kein Problem. Der Weg ist zwar nicht ganz einfach, aber auf jeden Fall machbar. Mit diesem Beitrag möchte ich dir einen groben Überblick über die erforderlichen Dokumente und den Ablauf verschaffen, damit du schon vorher weißt, was dich erwartet.

Zusätzlich empfehle ich immer, sich für Behördengänge professionelle Unterstützung zu besorgen, da die spanische Bürokratie und Sprache einem da gerne mal so manchen Stein in den Weg legt.

Wenn du dein Auto auf die Kanaren importieren möchtest und Hilfe dabei brauchst, freue mich mich auf eine E-Mail von dir.

Zum Kontaktformular

Welche Dokumente brauche ich für den gesamten Prozess?

Auto importieren Kanaren

Aber schauen wir uns den Ablauf des Autoimports auf die Kanaren einmal genauer an.

Im Folgenden findest du eine Checkliste mit allen benötigten Dokumenten für die Zulassung deines importierten Autos auf den Kanaren.

Du kannst sie dir auch gerne ausdrucken und so einfacher überprüfen, welche Unterlagen dir noch fehlen und welche du schon hast.

Benötigte Unterlagen für den Autoimport auf die Kanaren

  • Autopapiere
  • CoC-Papiere oder, falls nicht vorhanden, "ficha técnica" von einem offiziellen "ingeniero técnico"
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Ausweisdokumente
  • NIE
  • Fährticket
  • Empadronamiento (Anmeldung), falls vorhanden
  • Abmeldung aus Deutschland für Steuerbefreiung
  • DUA
  • ITV-Bericht (TÜV) bzw. "ficha técnica"
  • Ggf. Nachweis über gezahlte Steuern beim Finanzamt
  • Ggf. Nachweis über gezahlte ITP (Steuern) bei privat gekauften Gebrauchtwagen
  • Nachweis über gezahlte Kfz-Steuer
  • Formular für Antrag auf Zulassung beim zuständigen Verkehrsamt (spanisch: DGT)

Lass dich von dieser langen Liste nicht abschrecken. Manche Dokumente brauchst du vielleicht gar nicht, da sie nur unter bestimmten Umständen erforderlich sind. Weiter unten gehe ich detaillierter auf den genauen Ablauf ein und informiere dich auch über etwaige Ausnahmen, denn die gibt es ja bekanntlich immer ;-).

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?


Lohnt sich der Autoimport auf die Kanaren überhaupt?

Diese Frage taucht bei vielen auf, die ihre Auswanderung planen und ihr Auto mitnehmen wollen.

Da die Kanarischen Inseln eine Sonderzone darstellen, gestaltet sich der Autoimport auch als nicht ganz so einfach.
Einfuhr PKW Kanaren
  • Einfuhrsteuer/Zoll (u.U. Befreiung möglich)
  • Gebühr für Zollagentur für DUA-Erstellung
  • Zulassungssteuer (u.U. Befreiung möglich)
  • ITP (Steuer) bei privat gekauften Gebrauchtswagen
  • ITV (TÜV)
  • U.U. Erstellung einer "ficha técnica" (falls keine CoC-Papiere)
  • Kfz-Steuer
  • Zulassungsgebühr Verkehrsamt
  • ≤ 11 PS: 9,5 % // ≥ 11 PS: 15 % d. akt. Werts
  • variiert
  • abhängig von CO2-Emissionen
  • 5,5 % des steuerl. Werts oder Kaufpreises
  • variiert; ca. 40,00 € - 80,00 €
  • variiert (bei uns waren es 2020 ca. 400 €)
  • abhängig von den steuerlichen PS
  • 99,77 €

Step by Step – Der Ablauf im Detail

1. Kennzeichen

Der erste Schritt ist gemacht. Die Auswanderung ist beschlossene Sache. Nun ist der Zeitpunkt, um entweder das Auto und somit die Kennzeichen in Deutschland abzumelden oder sich ein Ausfuhr- bzw. Kurzzeitkennzeichen für die Überfahrt zu besorgen.

2. Einfuhr - Der Autoimport auf die Kanaren

Fährverbindungen zu den Kanaren gibt es vom spanischen Festland aus von Huelva und Cádiz mit zwei Fährunternehmen: Fred Olsen und Naviera Armas.
Die Fähre ist gebucht? Dann kann es losgehen.

Tipp Wichtig: Das Fährticket auf jeden Fall aufheben! Das wird später noch benötigt.

3. Zollpapiere

Wenn du die Fähre erfolgreich gemeistert hast, ist es an der Zeit, die Zollpapiere für dein Fahrzeug zu besorgen. Dafür ist es am einfachsten, eine Zollagentur zu beauftragen, die sich um die Abwicklung kümmert und dir das Dokument mit dem Namen “DUA” ausstellt. Diese Zollagenturen sind oftmals direkt am Hafen (so wie diese hier auf Fuerteventura), sodass du dich nach deiner Ankunft dort direkt informieren kannst.

Tipp Wenn du folgende Kriterien erfüllst, bist du von der Einfuhrsteuer befreit: Du musst deinen Erstwohnsitz auf die Kanaren verlegen, d. h. du brauchst sowohl eine Abmeldung aus Deutschland als auch eine Anmeldung auf den Kanarischen Inseln. Außerdem muss das Fahrzeug seit mindestens 6 Monaten in deinem Besitz sein (Nachweis per Kaufvertrag oder Rechnung) und es auch die nächsten 12 Monate bleiben.

4. ITV

Nachdem du den Zollschein für dein Fahrzeug erhalten hast, musst du es zum ITV, dem spanischen TÜV, bringen.

Dort wird es auf Herz und Nieren geprüft und du erhältst nach bestandener Prüfung die “ficha técnica” (das technische Datenblatt des Fahrzeugs). Aufgrund meines eigenen Imports damals weiß ich, dass, wenn die CoC-Papiere nicht vorhanden sind, man einen sogenannten” technischen Ingenieur” beauftragen muss, der wiederum die “ficha técnica” erstmal erstellen muss, damit das ITV diese dann prüfen und bestätigen kann. Daher rate ich jedem, darauf zu achten, dass die CoC-Papiere des Fahrzeugs zur Verfügung stehen.

5. Ggf. Zulassungssteuer berechnen

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

Entweder, du verlegst deinen Wohnsitz auf die Kanaren und bist somit von der Zulassungssteuer befreit (modelo 05). Dann gibst du das auch so beim Finanzamt an, legst deine Abmeldebescheinigung aus Deutschland vor und füllst das entsprechende Formular aus.

Oder du erfüllst diese Kriterien nicht und das Finanzamt berechnet somit die fällige Zulassungssteuer (modelo 576).

Aber Achtung! Die Beantragung auf Steuerbefreiung muss innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des DUA geschehen. Ansonsten verfällt das Recht auf Steuerbefreiung.

6. Zulassungssteuer bezahlen

Falls du die Zulassungssteuer bezahlen musst, erhältst du vom Finanzamt einen Beleg mit dem fälligen Betrag, den du bei einer Bank deiner Wahl zu entrichten hast.

Die Bank stellt dir daraufhin einen Beleg aus, den du unbedingt aufheben solltest.

7. Ggf. ITP-Steuer bezahlen

Handelt es sich bei deinem Fahrzeug um einen privat gekauften Gebrauchtwagen, so musst du zusätzlich noch beim kanarischen Finanzamt die ITP-Steuer bezahlen (modelo 620).

8. Kfz-Steuer bezahlen

War’s das jetzt endlich? Fast! as Schlimmste hast du nun hinter dir. Der nächste Schritt besteht darin, die jährliche Kfz-Steuer beim jeweils zuständigen Ayuntamiento zu bezahlen. Entweder, du kannst die Steuer direkt vor Ort bezahlen (meistens geht dies nur mit Karte) oder du erhältst auch hier einen Beleg, mit dem du zu einer Bank deiner Wahl gehst und dort die Steuer bezahlst.

9. Zulassung beantragen

Endlich ist es soweit! Nun kannst du zur Zulassungsstelle gehen. Wichtig: Unbedingt hier einen Termin vorab machen. Die meisten Behörden (ebenso beispielsweise das Finanzamt) fordern Termine.

Du benötigst sämtliche Dokumente aus den vorigen Schritten sowie das Formular für die Zulassung, was du vor Ort ausfüllen kannst. Es wird eine Zulassungsgebühr fällig, die du meist auch vor Ort direkt mit Karte bezahlen kannst.

Dann erhältst du die spanischen Autopapiere und dein Kennzeichen. Glückwunsch!

10. Kfz-Versicherung abschließen

Eine Kfz-Versicherung ist auch in Spanien Pflicht! Kümmere dich daher direkt nach der Zulassung um deine Versicherung, damit du auch bald losfahren kannst. Ich helfe dir gerne dabei, eine Versicherung abzuschließen, wenn du sprachliche Unterstützung brauchst.

11. Nummernschilder

Und zu guter Letzt gehst du mit deinen Autopapieren zu einem entsprechenden Händler oder Geschäft, um dir deine Nummernschilder drucken zu lassen. Am Auto anbringen, fertig!

12. Allzeit gute Fahrt auf den Kanaren 🙂

Vielleicht konnte dir meine kleine Beschreibung ein wenig helfen, in diesem Bürokratie-Dschungel durchzublicken. Gerne unterstütze ich dich bei deiner Auswanderung und den erforderlichen Behördengängen.

Es gibt für alles eine Lösung. Man braucht auf den Kanaren nur eine ordentliche Portion Geduld und Zeit 😉 Wobei … das ist ja eigentlich in Deutschland mit den Behörden auch nicht anders!

Hinweis Für alle externen Links übernehme ich keine Gewähr. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden die dortigen Inhalte eingehend auf ihre Richtigkeit geprüft und dienen rein informativen Zwecken. Auch Preisangaben sowie alle sonstigen Informationen wurden gewissenhaft recherchiert, können sich jedoch jederzeit ändern oder in Einzelfällen abweichen. (Stand Januar 2023)

Übersicht – Autoimport auf die Kanaren

Wann gilt die Befreiung von Steuern?

- Auto min. 6 Monate im eigenen Besitz
- Abmeldung aus Deutschland
- Anmeldung und Erstwohnsitz auf den Kanaren
- Beantragung der Befreiung innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des DUA

Was brauche ich für die Zollpapiere?

- DUA von der Zollagentur
- CoC oder "ficha técnica"
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Ausweispapiere
- Fährticket

Was brauche ich für das Finanzamt?

- Autopapiere
- Ausweispapiere
- Kaufvertrag (ggf. + Übersetzung)
- NIE
- Empadronamiento
- DUA
- ITV-Unterlagen
- Ficha técnica

Was brauche ich für das Ayuntamiento?

- Ausweispapiere
- NIE
- Empadronamiento
- ITV-Unterlagen

(Stand Januar 2023)

Praktische Wörter

Kennzeichen – la matrícula

Nummernschild – la placa de matrícula

Finanzamt – la Agencia Tributaria (auch Hacienda genannt)

Zulassungsstelle – la oficina de matrícula (Dirección General de Tráfico, kurz Tráfico, DGT)

Meldebescheinigung – el empadronamiento

Abmeldebestätigung – in etwa: justificante de baja

Gemeinde/Rathaus – el ayuntamiento

Ausfuhrkennzeichen – la matrícula de exportación

Einfuhrsteuern – los impuestos de importación

Zulassungssteuern – los impuestos de matriculación

Erstwohnsitz – la residencia principal

TÜV – ITV

technisches Datenblatt – la ficha técnica

Vorheriger BeitragLas Playitas – Dörfer auf FuerteventuraFischerdorf Las Playitas

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

  • de_DE Deutsch
  • en_US English
  • es_ES Español

    Kontakt

    contact@sarah-schmitt.com

    +34 649 800 524

    Per E-Mail oder Kontaktformular erreichen Sie mich tagsüber zu den üblichen Arbeitszeiten am einfachsten.

    Mein Standort

    Sarah C. Schmitt Übersetzungen

    Porträt

    Hallo & herzlich willkommen bei Sarah C. Schmitt Übersetzungen!

    Ich bin freiberufliche Übersetzerin & Lektorin für Spanisch, Englisch und Portugiesisch ins Deutsche mit Erfahrung in den Bereichen Marketing, Tourismus & Technik.

    Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem Projekt und freue mich auf unsere Zusammenarbeit!

    Aktuelles

    • Autoimport auf die Kanaren
    • Las Playitas – Dörfer auf Fuerteventura
    • Tarajalejo – Dörfer auf Fuerteventura
    • 5 absolute Geheimtipps auf Fuerteventura

    Menü

    • Home
    • Leistungen
    • Dolmetschen
    • Preise
    • Über mich
    • FAQ
    • Kontakt
    • Blog

    Kontakt

    Sarah C. Schmitt Übersetzungen
    EN | ES | PT > DE

    Tel.: +34 649 800 524
    E-Mail: contact@sarah-schmitt.com

    Mein Standort

    Sprache ändern

    • de_DE Deutsch
    • en_US English
    • es_ES Español
      Impressum | Datenschutz | ❝ © 2022 Sarah C. Schmitt | Theme by Apollo13 ❝